Hinweise aufgrund der aktuellen Pandemielage

Es sind die aktuellen Hinweise des Innenministerium zum Ausbildungs-, Übungs- und Dienstbetrieb bei den Feuerwehren und den im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen und Einrichtungen („Hinweise Bevölkerungsschutz“) zu beachten.

- Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen,
- eine ausreichende Hygiene,
- das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und
- das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen.